Mitgliedschaft

Engagierte Mitglieder bilden die Basis des Bundes Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen. Sichern auch Sie sich die exklusiven Dienstleistungen und die Vorteile des Netzwerks mit einer Mitgliedschaft im BSLA. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie zudem die Aktivitäten des Berufsverbandes für eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung unserer gestalteten Landschaften und urbanen Freiräume, die Nachwuchsförderung oder die Sicherung  des kulturellen Erbes des der Landschaftsarchitektur.

Wer kann bei uns Mitglied werden?

Landschaftsarchitekten mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss sowie qualifizierte Fachleute mit einem Eintrag in ins Schweizerische Register der Landschaftsarchitekt:innen (REG) können Einzelmitglied im BSLA werden.

Als Firmenmitglieder können Einzelunternehmen oder Gesellschaften aufgenommen werden, welche kumulativ nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ausschliessliche Tätigkeit in der Projektierung und/oder Planung und/oder Beratung
  • Tätigkeit in einem oder mehreren Gebieten der Landschaftsarchitektur
  • mindestens ein BSLA-Einzelmitglied gehört der operativen Geschäftsleitung der Gesellschaft an

Studierende in Bachelor- oder Masterstudiengängen auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur einer universitären Hochschule oder einer Fachhochschule der Schweiz können als studentische Mitglieder aufgenommen werden.

Als assoziierte Mitglieder können Personen aufgenommen werden, die in ihrem Wirken eng mit der Landschaftsarchitektur verbunden sind und die ideellen Ziele des BSLA unterstützen. Dies umfasst namentlich VertreterInnen verwandter Berufsgruppen, wie TechnikerInnen HF oder GärtnermeisterInnen HFP (Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau) sowie ZeichnerInnen EFZ der Fachrichtung Landschaftsarchitektur.

Statuten und Mitgliederordnung regeln die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft.

Wie werde ich Mitglied?

Die BSLA-Geschäftsstelle nimmt Ihr Aufnahmegesuch entgegen und leitet es an den Vorstand weiter. Dieser entscheidet an seinen ordentlichen Sitzungen abschliessend. Die aufgenommenen erhalten eine Mitgliedschaftsbestätigung.

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Der jährliche Beitrag für die Einzelmitgliedschaft beträgt CHF 350.00, Einzelmitglieder, bei BSLA-Firmenmitgliedern angestellte Einzel- und assoziierte Mitglieder sind beitragsbefreit. Andere assoziierte Mitglieder bezahlen CHF 250.00. Die studentische Mitgliedschaft ist kostenlos. Einzelmitglieder im Ruhestand bezahlen einen reduzierten Beitrag von CHF 100.00.

Der jährliche der Firmenmitglieder Beitrag richtet sich nach der AHV-pflichtigen Lohnsumme des Vorjahres und kann jährlich angepasst werden (2023: Faktor 0.0066). Für Lohnsummen unter CHF 110’000.00 gilt ein Grundbeitrag von CHF 700.00. Ab einer Lohnsumme von CHF 2’500’000.00 wird der Beitrag gedeckelt.

Einzel-, assoziierte und studentische Mitglieder erhalten zudem kostenlos anthos – das Jahrbuch Schweizer Landschaftsarchitektur.

Leistungen

Der BSLA erbringt eine Vielzahl von Leistungen zur Steigerung der Relevanz und Sichtbarkeit der Landschaftsarchitektur in der Schweiz. Er verteidigt die Interessen des Berufsstandes auf fachlicher und politischer Ebene.

Seinen Mitgliedern bietet er exklusive, bedürfnisorientierte und nach den verschiedenen Mitgliederkategorien strukturierte Leistungen an. Diese reichen von A wie Auskünften bis Zuschüsse für Projekte.

Den vollständigen Leistungskatalog finden Sie im Dokument zum Download “Leistungen des BSLA”.