Der Mitgliederbeitrag errechnet sich aus der AHV-pflichtigen Lohnsumme für Hauptsitz und Zweigniederlassung/en gesamthaft. Für Lohnsummen unter CHF 106'000 gilt ein Grundbeitrag von CHF 700. Ab einer Lohnsumme von CHF 2'500'000 wird der Beitrag gedeckelt. Inhaber und Teilhaber von einfachen und Kollektiv-Gesellschaften berücksichtigen bei der Festlegung der AHVpflichtigen Lohnsumme einen Lohn von je CHF 100’000.– (Basis: SIA Lohnerhebung).
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