Räumliche Planung
Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen begleiten informelle konsensorientierte Planungsverfahren. Darunter fallen Vorhaben, welche in einer Strategie, einem Konzept oder einer Ermittlung der Machbarkeit resultieren. Dafür stehen differenzierte Planungsinstrumente wie Freiraum-, Landschafts-, Raum- oder Stadtentwicklungskonzepte zur Verfügung. Diese werden vorbereitend für die formellen Instrumente der Richt- und Nutzungsplanungen erarbeitet. Der Fachbeitrag des/der Landschaftsarchitekt/in sorgt dafür, dass die Anliegen bezüglich
Landschaft, Freiraum und Erholung Eingang in die rechtsverbindlichen Instrumente finden.
Als Gesamtleitende bei Planungsaufgaben oder ausgewiesene Fachpersonen in interdisziplinären Teams übernehmen Landschaftsarchitekten eine zentrale Funktion bei der Konzeption der Planungsaufgabe, beim Entwurf eines Lösungsansatzes und dessen Ausformulierung. Sie leiten oder unterstützen die am Planungsvorhaben beteiligten Fachleute, stellen die Verbindung zur Auftraggeberin sicher und vertreten die Anliegen einer integralen und qualitätsvollen Landschaftsentwicklung unter Einbezug der Siedlungsentwicklung.
Umweltplanung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht im Rahmen eines Bewilligungsverfahren, ob ein Bauvorhaben das Umweltrecht einhält. Die Umweltbaubegleitung betreut und überwacht die Umweltbelange beim Bau und unterstützt die Bauherrschaft in der rechtskonformen Realisierung des Bauvorhabens. Sowohl bei der Beurteilung wie auch bei der Umsetzung von grossen Bauvorhaben spielen Landschaftsarchitektinnen eine wichtige Rolle. Sie übernehmen Gesamtleistungsmandate oder sind Fachgutachter in einzelnen Umweltbereichen, insbesondere auf den Gebieten des Landschafts- und Naturschutzes. Sie sorgen zudem dafür, dass gestalterische Aspekte mitgedacht und mit den weiteren Umweltbelangen zusammengeführt werden.
Die landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) bietet eine weitere Grundlage für das Wirken der Landschaftsarchitektin: LBP ist Teil der Projektierung eines Bauvorhabens, beispielsweise bei Abbau- und Rekultivierungsprojekten oder der Integration von Verkehrsinfrastrukturen und Energieanlagen in die Landschaft. LBPs kommen auch bei der Siedlungs- und Ortsbildentwicklung zum Einsatz.
Projektierung
Als Gesamtleiter/Gesamtleiterin oder Verantwortliche in interdisziplinären Teams bei Projektierungsaufgaben entwerfen Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen unterschiedlichste Freiräume und Anlagen von Gärten bis hin zu Freizeit- und Sportanlagen. Sie leiten alle an der Projektierung und Realisierung beteiligten Fachleute. Die Gesamtleitung eines Auftrages umfasst namentlich die Beratung des Auftraggebers bezüglich der Organisation des Planungsprozesses und des Planungsteams sowie die Koordination der Leistungen sämtlicher beigezogener Fachplanerinnen, Spezialisten und Unternehmerinnen.
Nach dem Studium verschiedener Lösungsmöglichkeiten erarbeiten Landschaftsarchitekten ein Konzept, welches sie anschliessend in Zusammenarbeit mit dem/der Auftraggeberin, beteiligten Partnerinnen und Spezialistinnen zu einem Bauprojekt weiterentwickelt.
In den weiteren Planungsschritten konkretisieren Landschaftsarchitektinnen ihre Projekte. Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, dass die gewählte Lösung den gesetzten Zielen bezüglich Gestaltungs- und Nutzungsqualität sowie Kosten entspricht, dass Bepflanzungen die gewünschten Räume und Effekte erzeugen und ökologische Qualitäten gefördert werden. Landschaftsarchitektinnen schätzen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Architekten und Fachplaner die Kosten für die geplante Anlage. Sie übernehmen das Kostenmanagement und beschreiben im Rahmen der Ausschreibung detailliert die notwendigen Bauleistungen in Zusammenarbeit mit den Fachplanerinnen, Spezialistinnen und Unternehmern. Sie holen die entsprechenden Offerten ein und beraten die Bauherrschaft bei der Vergabe der Bauleistungen.
Auf der Baustelle führen und überwachen Landschaftsarchitekten die Realisierung des Projektes in Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, den Bauverträgen und nach den anerkannten Regeln der Baukunst sowie den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen. Dabei berücksichtigen sie die Qualitäts-, Termin- und Kostenvorgaben des/der Auftraggeber/in. Sie führen und regeln die Inbetriebnahme und Übergabe des Bauwerks sowie die Erledigung der Garantieansprüche.
Bewirtschaftung und Pflege
Durch die Dynamik der Bepflanzung kommt der Bewirtschaftung und Pflege eine entscheidende Rolle zu. Landschaftsarchitektinnen erarbeiten zur Steuerung der Entwicklung Pflegekonzepte mit dem Ziel, die Gebrauchstauglichkeit und den Wert einer Anlage aufrechtzuerhalten und die vorgesehene Entwicklung – insbesondere die der Vegetation – sicherzustellen.
Zum Pflegekonzept gehört der Aufbau eines Qualitätsmanagements für die Betriebsphase in Zusammenarbeit mit Auftraggeberin, Spezialistinnen und Betriebspersonal. Die definierten Entwicklungsziele werden periodisch überprüft. Für die fachgerechte Umsetzung der Pflegeziele erarbeiten Landschaftsarchitekten Pflege- und Unterhaltspläne.
Gartendenkmalpflege
Die Gartendenkmalpflege stellt ein wichtiges Spezialgebiet der Landschaftsarchitektur mit wachsender Bedeutung dar. Ihre Aufgabe ist es, wertvolle Gärten und Anlagen jeder gartenkünstlerischen Epoche zu erhalten, ihre spezifischen Besonderheiten und Bauweisen zu bewahren und ihre Zeugnisse zukünftigen Generationen möglichst unverfälscht weiterzugeben. Die Arbeitsfelder der Gartendenkmalpflege sind vielfältig und beinhalten Massnahmen zum Schutz, der Pflege und der Entwicklung historischer Gärten, die stets aufs Neue objektbezogene Lösungen erfordern. Ihre Instrumente sind Gutachten in Wort und Bild, Pflege- und Entwicklungspläne sowie Projektierung und Bauleitung von Restaurierungen.
Die Untersuchung und Bearbeitung von historischen Gärten und Anlagen erfordert von dem/von der Landschaftsarchitekt/in besondere Kenntnisse sowohl in der Gartenkulturgeschichte eines Landes als auch in der denkmalpflegerischen Arbeit, ihren Strategien und Methoden zu Fragen der Instandhaltung und Instandsetzung.