Ausbildung von Zeichnern EFZ

Fünf gute Gründe für die Lehrlingsausbildung:

  • Zeigt euren Kunden eure aufgeschlossene und zukunftsorientierte Haltung zum Berufsstand, indem ihr ausbildet.
  • Schafft Ausbildungsplätze für junge und motivierte Leute – die Lehre ist eine hervorragende Grundlage für das spätere Berufsleben.
  • Ermöglicht eine solide Ausbildung – investiert so in die Zukunft der eigenen Firma und der Landschaftsarchitektur.
  • Sichert euch einen gut qualifizierten Mitarbeiter – die Lehre, kombiniert mit der Berufsmaturität, ermöglicht auch einen prüfungsfreien Zugang zum Studium der Landschaftsarchitektur.
  • Verbessert den Qualifikationsstand eurer Mitarbeiter – kritische Fragen und differenzierte Ansprüche der Lernenden motivieren zur kontinuierlichen Weiterbildung.

Zur Ausbildung von Lernenden sind berechtigt

  • Landschaftsarchitekten HTL, FH, Bachelor oder Master mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet.
  • Gelernte Zeichner EFZ Fachrichtung Landschaftsarchitektur mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
  • Personen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder höheren Berufsbildung eines verwandten Berufes mit den notwendeigen Berufskenntnissen im Bereich Landschaftsarchitektur und mindestens 5 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet

Die für die Ausbildung verantwortliche und im Lehrvertrag bezeichnete Ausbildungsperson hat einen Berufsbildnerkurs zu besuchen. Die Dauer eines solchen Kurses beträgt im Durchschnitt eine Woche. Diese Kurse werden von den Kantonen durchgeführt.

Kosten

Berufsbildnerkurs (je nach Kanton bis ca. CHF 1000.–)

Empfohlene Entlöhnung Lernende 

  • Stand 2021 CHF / Monat
  • 1. Lehrjahr 550.–
  • 2. Lehrjahr 700.–
  • 3. Lehrjahr 900.–
  • 4. Lehrjahr 1150.–

Überbetriebliche Kurse (pro Kurs in CHF)

  • für BSLA-Betriebe 600.–
  • für Betriebe ohne Mitgliedschaft 900.–

Abschlussprüfung

  • Pro Lernender und Prüfung, je nach Kanton CHF 150.– bis 1100.–

Erstmals Lernende ausbilden

Betriebe, die zum ersten Mal Lernende ausbilden wollen, setzen sich frühzeitig mit dem kantonalen Amt für Berufsbildung in Kontakt. Das Amt unterstützt und prüft den Betrieb und erteilt eine Bildungsbewilligung. Verhandlungen mit dem zukünftigen Lernenden und dessen gesetzlichem Vertreter oder gesetzlicher Vertreterin sollten erst nach Erteilung der Bewilligung geführt werden. Betriebe haben die Möglichkeit, Lernende im Lehrverband auszubilden (zwei Betriebe leiten die Ausbildung gemeinsam).

Anmeldung der Lernenden

Die Anmeldung der Lernenden beim kantonalen Berufsbildungsamt
sollte bis Anfang April erfolgen, damit die Berufsschulen genügend
Zeit für die Vorbereitung haben. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung
bis Schulbeginn möglich. Eine Kopie des Lehrvertrages ist der
Berufsschule zu senden.

Lehrbetrieb

Der Lehrbetrieb trägt die Hauptverantwortung für die Ausbildung der Lernenden. Er ist zuständig für die Erfüllung des Modelllehrgangs, führt Ausbildungskontrollen und Lerndokumentationen durch

Entlöhnung für Lernende

Eine unverbindliche Lohnempfehlung für Zeichner EFZ Fachrichtung Landschaftsarchitektur wird durch das Berufsinspektorat des Kantons Zürich festgelegt (siehe Kosten).

Zusatzlehren

Anrecht auf die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr (3-jährige Zusatzlehre) haben Personen mit einem Berufsabschluss (3- oder 4-jährige Lehre) oder Maturanden und Maturandinnen. Ein entsprechendes Gesuch ist beim kantonalen Amt für Berufsbildung zu stellen.

Berufsfachschulen

Der Berufsfachunterricht findet für die deutschsprachige Schweiz an der Baugewerblichen Berufsschule (BBZ) in Zürich statt. Am Centre d’enseignement professionnel de Morges (VD) wird in französischer Sprache unterrichtet. Der Unterricht beträgt im 1. Lehrjahr zwei Tage und ab dem 2. Lehrjahr einen Tag pro Woche. Reisekosten und Verpflegung sowie Schulmaterial gehen zulasten der Lernenden. Der Lehrbetrieb kann sich an den Kosten beteiligen oder diese vollumfänglich übernehmen. Die Lernenden werden von der Berufsschule aufgefordert, vor der Ausbildung über den Stellwerk-Check ihren Wissensstand zu prüfen. Lernschwache können Nachhilfeunterricht beantragen.

Überbetriebliche Kurse ÜK

Die überbetrieblichen Kurse werden vom BSLA organisiert und sind obligatorische Bestandteile des Ausbildungsprogramms. In der ganzen Ausbildung werden zwei Kurse à je 5 Tage absolviert. ÜK 1 «Start in den Beruf» im 1. Lehrjahr und ÜK 2 «Einen Ort erfassen» im 3. Lehrjahr finden jeweils in der KW 41 statt. Diese werden durch die ÜK-Kommission organisiert und abgerechnet. Unterkunft und Verpflegung sind durch den Lernenden zu organisieren und zu bezahlen.

Berufsmaturität

Neben dem Berufsfachunterricht kann berufsbegleitend eine Berufsmaturitätsklasse (BM) besucht werden (1 Tag/Woche). Dies entspricht zusammen mit der Berufsfachschule 2.5 Tagen pro Woche und ab dem zweitem Lehrjahr 1.5 Tagen. Voraussetzung ist das Bestehen der BM-Aufnahmeprüfung. Die Berufsmaturität kann auch nach Abschluss der Ausbildung in einem einjährigen Vollzeitkurs oder in einem zweijährigen berufsbegleitenden Kurs erlangt werden. Mit der BM werden die nötigen Grundlagen für die Weiterbildung nach der Berufslehre (z.B. Fachhochschule) erarbeitet. Detaillierte Auskünfte erteilen die kantonalen Ämter für Berufsbildung.

Praktikum

Die Lernenden absolvieren im 2. oder 3. Lehrjahr ein Praktikum in einem Gartenbaubetrieb von mindestens 3 und höchstens 5 Monaten. Die Praktikumsstellensuche erfolgt über den Lehrbetrieb. Eine Praktikumsvereinbarung kann von der BSLA-Homepage heruntergeladen werden.

Qualifikationsverfahren QV

Der Berufsbildner meldet den Lernenden beim Amt für Berufsbildung für die Prüfung an. Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen: IPA (individuelle praktische Arbeit), Berufskenntnisse und Allgemeinbildung. Geprüft werden die Bildungsziele laut Bildungsverordnung. Weitere Details gemäss Wegleitung zum Qualifikationsverfahren können Sie online unter www.bsla.ch abrufen.

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