Der BSLA will verlockender werden

Die BSLA Generalversammlung hat die Einführung eines neuen Mitgliedschaftsmodells per 1.1.2023 verabschiedet. Der Berufsverband soll dadurch für alle Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten in der Schweiz attraktiver werden. Die neue Firmenmitgliedschaft bringt einen exklusiven Leistungskatalog für Büros und eine einfache Beitragserhebung.

Der Grundsatzentscheid fiel einstimmig. Der Vorstand hat nun bis im Herbst Zeit, ein neues Mitgliederreglement auszuarbeiten, welches die Bestimmungen für die einzelnen Mitgliederkategorien regelt. An einer ausserordentlichen Generalversammlung soll dieses dann genehmigt werden. Primäres Ziel ist die Steigerung der Attraktivität. Die Gründe für die Mitgliedschaft sollen evident sein, die Vorteile auf der Hand liegen und das Preis-Leistungs-Verhältnis plausibel und ausgewogen sein.

Einleuchtende Gründe für die Mitgliedschaft

Die Dienstleistungen, von denen die Mitglieder unmittelbar profitieren, sind ausschlaggebend dafür, ob jemand sich für die Mitgliedschaft entscheidet oder nicht. Daneben gehen die Vielzahl von Leistungen, welche der Berufsverband quasi im Hintergrund erbringt und von denen der gesamte Berufsstand profitiert, oft vergessen. Diese Leistungen sollen besser und einfacher kommuniziert werden. Es geht dabei um Lobby- und Netzwerkarbeit, Informationsleistungen, Themensetzung, das Engagement für die Aus- und Weiterbildung, faire Wettbewerbsbedingungen oder die Baukultur.

Einfache und bedürfnisorientierte Mitgliederkategorien

Herzstück des neuen Modells ist die Einführung der Firmenmitgliedschaft. Diese berechtigt zum Führen des Titels «Landschaftsarchitekten BSLA» bzw. «Landschaftsarchitektinnen BSLA» im Firmennamen. Voraussetzung sind u.a., dass mindestens ein BSLA-Einzelmitglied der operativen Geschäftsleitung angehört. Ausserdem muss die Firma nachweisen, dass sie projektierend, planend oder beratend in einem oder mehreren Tätigkeitsgebieten der Landschaftsarchitektur tätig ist.

Die Einzelmitgliedschaft wird ebenfalls neu geregelt. Die heutige Aufnahmekommission wird abgeschafft. Zur Aufnahme berechtigt ein Bachelor- oder Master-Abschluss in Landschaftsarchitektur einer Schweizer oder von der IFLA anerkannten, ausländischen Fachhochschule oder Universität. Alle anderen können via den Eintrag im Schweizerischen Register A oder B für Landschaftsarchitekt/-innen aufgenommen werden. Neu können Einzelmitglieder direkt nach Studienabschluss aufgenommen werden. Die KandidatInnen müssen keinen Praxisnachweis mehr erbringen wie bis anhin.

Klare, differenzierte und bedürfnisorientierte Dienstleistungen

Der Katalog der Dienstleistungen wird nach den verschiedenen Mitgliedschaftskategorien klar strukturiert. Das Angebot wird regelmässig überprüft, angepasst und ergänzt. Firmenmitglieder profitieren von exklusiven Leistungen. Verschiedene Massnahmen wie der neue Internetauftritt des BSLA oder das neue anthos Jahrbuch wurden bereits umgesetzt. Die Präsenz und Sichtbarkeit der Büros und der Regionalgruppen soll mit dem Ausbau der Webseite erhöht werden.

Effiziente Beitragserhebung

Das mühsame Ausfüllen der Selbstdeklaration für die Bezahlung des Mitgliederbeitrags hat ein Ende. Die Firmenmitglieder bezahlen ihren Beitrag neu auf Basis der AHV-Lohnsumme des Vorjahres. Sämtliche Einzel- und assoziierten Mitglieder, die bei Firmenmitgliedern arbeiten, sind beitragsbefreit, auch wird kein separater Regionalgruppenbeitrag mehr erhoben. Alle anderen Einzel- und assoziierten Mitglieder zahlen neu einen moderaten fixen Jahresbeitrag. Damit soll die Mitgliedschaft  auch für Mitarbeitende in der Verwaltung attraktiver werden.

Ob der BSLA damit für alle Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten in der Schweiz wirklich attraktiver wird, lässt sich schwer voraussagen, der Vorstand ist jedoch überzeugt, dass mit dem Mitgliedschaftsmodell 2023 eine gute Basis dafür geschaffen ist.