Berufsbild
Sechs gute Gründe für die Ausbildung von Lernenden:
- Zeigt eurer Kundschaft eure aufgeschlossene und zukunftsorientierte Haltung zum Berufsstand, indem ihr ausbildet.
- Schafft Ausbildungsplätze für junge und motivierte Leute – die Lehre ist eine hervorragende Grundlage für das spätere Berufsleben.
- Ermöglicht eine solide Ausbildung – investiert so in die Zukunft der eigenen Firma und der Fachrichtung Landschaftsarchitektur.
- Verbessert den Qualifikationsstand von eurem ganzen Team – kritische Fragen und differenzierte Ansprüche der Lernenden motivieren zur kontinuierlichen Weiterbildung.
- Sichert euch gute qualifizierte Mitarbeitende. Zeichner/innen EFZ gelten als praxisorientierte Fachpersonen, die das Handwerk des Zeichnens unter Anwendung der geltenden Normen gelernt haben und passgenau auf Euren Betrieb anwenden können. Sie ergänzen den/die Landschaftsarchitekten/in mit technischem Fachwissen.
- Nutzt die Chance, gegenseitiges Vertrauen und echte Wertschätzung durch die Begleitung persönlicher und fachlicher Entwicklung zu erleben.
Berufsbeschrieb
Zeichner/innen EFZ Fachrichtung Landschaftsarchitektur sind technische Mitarbeitende im Team eines Landschaftsarchitektur-Büros oder eines interdisziplinären Planungsteams. Sie planen Aussenräume im Siedlungsgebiet sowie in der freien Landschaft. Zum Tätigkeitsgebiet gehört beispielsweise die Gestaltung von Gärten, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, öffentlichen Plätzen und Freizeitanlagen. Die Nutzer sollen sich in gut konzipierten Aussenräumen wohl fühlen und erholen können. Gearbeitet wird in erster Linie im Büro am Computer. Nicht selten sind die Zeichner/innen aber auch auf der Baustelle zuständig für die Bauführung und nehmen an Besprechungen mit Kunden oder Handwerksunternehmen teil.
Im Büro erstellen die Zeichner/innen meist mit CAD-Programmen (CAD = computer aided design) massstäbliche Pläne nach den Ideen der zuständigen Landschaftsarchitekt/innen und verfassen die Leistungsbeschriebe. Zeichner/innen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur erarbeiten zudem Visualisierungen, 3D-Ansichten und einfache Modelle, welche den Kunden und Kundinnen anschaulich Einblick in das Projekt bieten.
Typische Tätigkeiten von Zeichner/innen EFZ Fachrichtung Landschaftsarchitektur sind:
- Aufnahme der Situation auf der Baustelle.
- Materialkonzepte, Bepflanzungskonzepte und Konstruktionslösungen entwickeln.
- Mit CAD-Programmen Projekt- und Ausführungsplänen zeichnen.
- Pflanzen- und Ausstattungslisten erstellen.
- Ausschreibungen und Terminplänen entwickeln.
- Kontrolle der Arbeiten auf der Baustelle.
- Besprechungen mit Landschaftsarchitekten, Kunden und Handwerkern.
Detaillierte Informationen zu den anderen vier Fachrichtungen desselben Berufsfeldes, Ausbildungsinhalten und Karrieremöglichkeiten finden Sie auf der Webseite www.zeichnerberuf.ch.
Plavenir
Plavenir ist die Organisation der Arbeit für die Zeichner/innen in den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Raumplanung, Architektur und Ingenieurbau.
Auf der Homepage finden sich alle für die drei Lernorte «Betrieb», «überbetiebliche Kurse» sowie «Berufsfachschule» relevanten Dokumente.
BSLA ist Träger von Plavenir und ist sowohl im Vorstand, in der Generalversammlung sowie in den Projekt- und Arbeitsgruppen engagiert.
Ausbildung
Lehrbetrieb
Der Lehrbetrieb trägt die Hauptverantwortung für die Ausbildung der Lernenden. Er ist zuständig für die Erfüllung des Ausbildungsprogramm, führt Ausbildungskontrollen und Ausbildungsdossiers, ehem. Lerndokumentation durch.
Die entsprechenden Dokumente können auf der Homepage von Plavenir heruntergeladen werden (Link).
Überbetriebliche Kurse ÜK
Bildungserlass 2009:
Die überbetrieblichen Kurse werden vom BSLA organisiert und sind obligatorische Bestandteile des Ausbildungsprogramms. In der ganzen Ausbildung werden zwei Kurse à je 5 Tage absolviert. ÜK 1 «Start in den Beruf» im 1. Lehrjahr und ÜK 2 «Einen Ort erfassen» im 3. Lehrjahr finden jeweils in der KW 41 statt. Diese werden durch die ÜK-Kommission organisiert und abgerechnet. Unterkunft und Verpflegung sind durch den Lernenden zu organisieren und zu bezahlen.
Bildungserlass 2023:
Die überbetrieblichen Kurse (üK) sind ein zentraler Bestandteil der Ausbildung und werden vom BSLA organisiert sowie von der üK-Kommission abgerechnet. Sie sind obligatorisch und ergänzen die schulische und betriebliche Bildung.
Dispensationen sind nur im Krankheitsfall oder bei Unfall möglich – unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.
Zusatzkosten wie Verpflegung oder Unterkunft sind von den Ausbildungsbetrieben zu tragen (gemäss Art. 21 Abs. 3 Berufsbildungsverordnung).
Kursübersicht
Im Verlauf der Ausbildung werden fünf überbetriebliche Kurse absolviert. Jeder Kurs dauert zwischen 2 und 5 Tagen und findet zu festgelegten Zeitpunkten statt. Weitere Informationen:
Detaillierte Inhalte und Rahmenbedingungen sind im offiziellen Ausbildungsprogramm für die überbetrieblichen Kurse festgehalten: PDF
Praktikum
Bildungserlass 2009:
Die Lernenden absolvieren im 2. oder 3. Lehrjahr ein Praktikum in einem Gartenbaubetrieb von mindestens 3 und höchstens 5 Monaten. Die Praktikumsstellensuche erfolgt über den Lehrbetrieb. Eine Praktikumsvereinbarung kann von der BSLA-Homepage heruntergeladen werden.
Bildungserlass 2023:
Die Lernenden absolvieren im 4. oder 5. Semester ein Praktikum in den Gebieten des Garten- und Landschaftsbaus. Die Dauer beträgt mindestens 3 und höchstens 5 Monaten. Die Praktikumsstellensuche erfolgt über den Lehrbetrieb. Ein Merkblatt zum Praktikum, sowie eine Vorlage als Praktikumsvereinbarung ist auf der Homepage https://plavenir.ch/de/downloads abrufbar.
Berufsfachschulen
Der Berufsfachunterricht findet für die deutschsprachige Schweiz an der Baugewerblichen Berufsschule (BBZ) in Zürich statt. Am Centre d’enseignement professionnel de Morges (VD) wird in französischer Sprache unterrichtet. Der Unterricht beträgt im 1. Lehrjahr zwei Tage und ab dem 2. Lehrjahr einen Tag pro Woche. Die Verteilung der Unterrichtstage kann je nach Schule leicht variieren.
Es wird im Lehrvertrag festgehalten, ob Reisekosten sowie Kosten für Schulmaterial und elektronische Geräte zu Lasten der Lernenden oder des Ausbildungsbetriebs gehen oder geteilt werden.
Es gibt Kantone, die bei ausserkantonalem Schulbesuch eine Kostenrückerstattung für Bahnkosten als auch für Mittagsspesen gewähren.
Die Lernenden werden von der Baugewerblichen Berufsschule Zürich BBZ aufgefordert, vor der Ausbildung über den Stellwerk-Check ihren Wissensstand zu prüfen. Leistungsschwächere Lernende können Nachhilfeunterricht beantragen.
In der Romandie obliegt es dem ausbildenden Unternehmen, den Wissensstand seines zukünftigen Auszubildenden mit einem Eignungstest zu überprüfen.
Qualifikationsverfahren QV
Bildungserlass 2009:
Die Lernenden absolvieren im 2. oder 3. Lehrjahr ein Praktikum in einem Gartenbaubetrieb von mindestens 3 und höchstens 5 Monaten. Die Praktikumsstellensuche erfolgt über den Lehrbetrieb. Eine Praktikumsvereinbarung kann von der BSLA-Homepage heruntergeladen werden.
Bildungserlass 2023:
Der/Die Berufsbildner/in meldet den/die Lernende/n beim kantonalen Amt für Berufsbildung für die Prüfung an. Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen: VPA (vorgegebene praktische Arbeit), Berufskenntnisse und Allgemeinbildung. Geprüft werden die Bildungsziele laut Bildungsverordnung. Die Wegleitung zum Qualifikationsverfahren kann von der Website des Verbands Berufsbildung Raum- und Bauplanung heruntergeladen werden (www.plavenir.ch).
Berufsmaturität
Neben dem Berufsfachunterricht kann berufsbegleitend eine Berufsmaturitätsklasse (BM) besucht werden (1 Tag/Woche). Dies entspricht zusammen mit der Berufsfachschule 2.5 Tagen pro Woche und ab dem zweitem Lehrjahr 1.5 Tagen. Voraussetzung ist das Bestehen der BM-Aufnahmeprüfung, respektive in der Romandie ein Durchschnitt von 14 Punkten in den drei Hauptfächern oder Aufnahmeprüfung. Die Berufsmaturität kann auch nach Abschluss der Ausbildung in einem einjährigen Vollzeitkurs oder in einem zweijährigen berufsbegleitenden Kurs erlangt werden. Mit der BM werden die nötigen Grundlagen für die Weiterbildung nach der Berufslehre (z.B. Fachhochschule) erarbeitet. Detaillierte Auskünfte erteilen die kantonalen Ämter für Berufsbildung.
Aufgrund der kantonal unterschiedlichen Ferienzeiten hat ohne Gegenteilige Rückmeldung des Berufsbildungsamtes die Berufsmaturität nicht im Wohn- oder Lehrkanton, sondern im Kanton der Berufsfachschule statt zu finden.
Zusatzlehren
Anrecht auf die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr (3-jährige Zusatzlehre) haben Personen mit einem Berufsabschluss (3- oder 4-jährige Ausbildung EFZ) oder Maturanden und Maturandinnen. Ein entsprechendes Gesuch ist in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb beim kantonalen Amt für Berufsbildung zu stellen.
Betriebliche Bedingungen
Erstmals Lernende ausbilden
Betriebe, die zum ersten Mal Lernende ausbilden wollen, setzen sich frühzeitig mit dem kantonalen Amt für Berufsbildung in Kontakt. Das Amt unterstützt und prüft den Betrieb und erteilt eine Bildungsbewilligung. Konkrete Besprechungen zum Lehrverhältnis mit dem zukünftigen Lernenden und dessen gesetzlichem Vertreter oder gesetzlicher Vertreterin sollten erst nach Erteilung der Bewilligung geführt werden. Betriebe haben die Möglichkeit, Lernende im Lehrverband auszubilden (zwei oder mehrere Betriebe leiten die Ausbildung gemeinsam).
Berechtigung zur Ausbildung von Lernenden
Über die Anerkennung als Berufsbildner/in entscheidet abschliessend das zuständige kantonale Berufsbildungsamt. Folgende Fachlichen Anforderungen werden gem. Bildungsverordnung gestellt:
- Zeichnerin oder Zeichner EFZ mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
- eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines verwandten Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der Zeichnerin und des Zeichners EFZ und mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet (siehe Plavenir)
- einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
- einschlägiger Hochschulabschluss mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
Die für die Ausbildung verantwortliche und im Lehrvertrag bezeichnete Ausbildungsperson (Berufsbildner/in) hat einen Berufsbildnerkurs zu besuchen. Die Dauer eines solchen Kurses beträgt 5 Tage. Diese Kurse werden von den Kantonen durchgeführt.
Berufsbildner werden
Anmeldung der Lernenden
Die Anmeldung der Lernenden beim kantonalen Berufsbildungsamt sollte bis Anfang April erfolgen, damit die Berufsschulen genügend Zeit für die Vorbereitung haben. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung bis Schulbeginn möglich. Eine Kopie des Lehrvertrages ist der Berufsschule zu senden (siehe Anforderungen Berufsschule: www.bbzh.ch/anmeldung-berufsschulunterricht).
Kosten
Berufsbildnerkurs (je nach Kanton bis ca. CHF 1000.–)
Empfohlene Entlöhnung Lernende
Eine unverbindliche Lohnempfehlung für Auszubildende Zeichner/innen EFZ Fachrichtung Landschaftsarchitektur wird durch das Berufsinspektorat des Kantons Zürich festgelegt. Auf der Seite zeichnerberuf.ch werden diese Lohnvorschläge schweizweit leicht angepasst.
Kt. ZH Stand 2021 CHF / Monat (Empfehlung Schweizweit CHF / Monat)
- Lehrjahr 550.– (500.- bis 600.-)
- Lehrjahr 700.– (650.- bis 750.-)
- Lehrjahr 900.– (900.- bis 1’000.-)
- Lehrjahr 1150.– (1’200.- bis 1’300.-)
Überbetriebliche Kurse (pro Kurs in CHF)
- Pro Lernender und Kurs, je nach Kanton 350.- bis 600.–
Abschlussprüfung
- Pro Lernender und Prüfung, je nach Kanton CHF 150.– bis 1100.–