Viele neue Einsichten zum Urheberrecht am BSLA-Unternehmerforum am 4 Juni 2026
Marco Handle, Partner bei Weinmann Zimmerli, führte ins Thema ein und merkte unter anderem an: Das Urheberrecht gehört den Personen, die ein Werk erschaffen, und nicht einem Büro. Das muss in Arbeitsverträgen ein Thema sein.
Martina Braun, Partnerin bei Wenger Plattner, klärte über die Wirkungsweisen von Verträgen auf – etwa über die Tücken der Kette der Urheberrechte: Hat der Generalplaner, der die Urheberrechte dem Bauherrn abtritt, auch die Abtretung mit den Subunternehmern lückenlos geklärt?
Daniele Graber, Vialex Rechtsanwälte, beleuchtete das Urheberrecht bei Wettbewerben, Wettbewerbsprogrammen und dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Gerade den Landschaftsarchitekturbüros, die meist in Teamkonstellationen arbeiten, empfiehlt er, den Umfang mit dem Urheberrecht bei Projektbeginn geregelt zu haben.
In einem ersten Block gaben Christian Kaindl und Eva Trüb interessante erste Einblicke in die Weiterentwicklung des Studiengangs Landschaftsarchitektur an der FH OST.
Ein grosses Dankeschön an Patrick Altermatt, Geschäftsführer Uniola, sowie Denise Metzger für die wie immer tolle Organisation des Anlasses.