Neue Mitgliederordnung deutlich angenommen
Der Vorstand des BSLA hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2022 das Ergebnis der schriftlich durchgeführten ausserordentlichen Generalversammlung mit Freude zur Kenntnis genommen. Die neue Mitgliederordnung wurde mit 92%, die Anpassung von Statuten und Beitragsordnung sogar mit 94% angenommen. Dies bei einer hohen Stimmbeteiligung von 40%.
Damit ist der Weg frei für das an der ordentlichen Generalversammlung hat am 20. Mai 2022 verabschiedete Mitgliedschaftsmodell, welches nun per 1. Januar 2023 umgesetzt wird. Der BSLA soll damit für alle in der Schweiz tätigen Landschaftsarchitekt/innen attraktiver werden, und zwar unabhängig davon, ob sie in privaten Büros, in der öffentlichen Verwaltung oder in Lehre und Forschung tätig sind. Mit der Einführung der neuen Kategorie Firmenmitglied erhalten die Büros ein klares, attraktives Leistungsangebot auf Basis eines einfachen Beitragsmodells. Die Kernpunkte des neuen Modell sind:
- Klarer, differenzierter und bedürfnisorientierter Leistungskatalog
- Attraktive Firmenmitgliedschaft
- Attraktives Angebot für Einzelmitglieder ab Studienabschluss
- Klares, effizientes Aufnahmeverfahren
- Einfache Beitragserhebung
Die Mitglieder werden direkt über die Änderungen im Detail informiert, dies betrifft z.B. die bisherigen Jungmitglieder mit abgeschlossenem Studium. Mit der Abschaffung dieser Kategorie werden die jungen Kolleginnen und Kollegen eingeladen, in die Einzelmitgliedschaft zu wechseln. Die neuen Mitgliedschaftskonditionen und Aufnahmedokumente werden im Verlaufe des Monats Januar 2023 auf der Homepage aufgeschaltet. Die Beitragserhebung für das nächste Jahr erfolgt im Februar/März 2023.