Was der BSLA seinen Mitgliedern bietet


Öffentlichkeit
Präsentation und Darstellung der Landschaftsarchitekten BSLA gegenüber potentiellen Auftraggebern und der breiten Öffentlichkeit
Herausgabe der Fachzeitschrift "anthos"
Landschaftsarchitektur und Landschaftsarchitekten im Internet unter www.bsla.ch
Herausgabe des alle zwei Jahre erscheinenden Handbuches Schweizer Landschaftsarchitektur mit der Dokumentation von Projekten von Landschaftsarchitekten BSLA
Herausgabe und Beteiligung an der Herausgabe von Fachpublikationen
Auslobung des Evariste-Mertens-Preises (erfolgt alle zwei Jahre)
Veröffentlichungen in über- und regionalen Medien sowie in der Fachpresse (Pressemitteilungen)
Übersendung von Mitgliederadressen an interessierte Auftraggeber/Bauherren

Kultur
Herausgabe des Landschaftsarchitekturführers Schweiz
Unterstützung der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsarchitektur SLA (Wahrung und Erschliessung des Kulturgutes Garten)
Unterstützung von ICOMOS Schweiz, Arbeitsgruppe Gartendenkmalpflege

Berufstandsvertretung
Interessenvertretung gegenüber der Politik und auf europäischer Ebene
Vertretung in der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsarchitektur SLA
Vertretung im Schweizerischen Register der Architekten und Ingenieure REG
Vertretung in den Fachauschüssen, -kommissionen der Schweizer Ausbildungsstätten
Zusammenarbeit mit Verbänden der Grünen Branche, Planerverbänden und Bundesbehörden

Professionalität
BSLA-Logo als (wieder)erkennbares Qualitätssiegel
Herausgabe der Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitekten
Fachlicher Austausch bspw. in Fachgruppen
Fortbildungsveranstaltungen (Rapperswilertag u.a.)
Beratung der Mitglieder in den Themenbereichen Ausbildungswesen, Normenwesen, Gartendenkmalpflege, Internationale Zusammenarbeit, Landschaftsplanung, Öffentlichkeitsarbeit, Honorar- und Vertragswesen und Wettbewerbswesen
Spezialisierte Rechtsberatung für Mitglieder
Auskünfte durch die Geschäftsstelle
Mitgliederverzeichnis, Experten- und Juryliste im Internet

Internationalität
Mitarbeit in der European Foundation for Landscape Architecture EFLA
Engagement in der International Federation of Landscape Architects IFLA
Zusammenarbeit mit EU-Generaldirektionen zur Durchsetzung der Interessen des Berufsstandes

Netzwerk

Informationen
Verbandsleben vor Ort in den BSLA-Landesgruppen
Mitwirkung in den Arbeits- und Fachgruppen des BSLA
Mitgliederversammlungen des BSLA (Generalversammlung, Zentralkonferenz)
Interdisziplinäre Veranstaltungen (Organisation / Beteiligung)
Foren im Internet
Herausgabe des BSLA-Journals (mit Veranstaltuns- und Wettbewerbskalender)
Herausgabe der Fachzeitschrift Anthos
eMail-News für BSLA-Mitglieder
Mitgliederrundbriefe
BSLA Homepage Rubrik "aktuell"
Bereitstellung von Informationsmaterialien zu Fachfragen und zum BSLA
Bereitstellung von Vertragsmustern und Informationsschriften
Adressenpool

Entwicklung
Status des Gastmitglieds für Absolventen der Studienrichtung Landschaftsarchitektur,
Mitarbeit bei der Evaluation der Studiengänge Landschaftsarchitektur gemäß internationalen Standards
Fachlicher Diskurs mit Verantwortlichen zur Einführung von Bachelor und Master an Schweizer Ausbildungsstätten
Auslobung des Evariste-Mertens-Preises
Verleihung des Innovationspreises BSLA für wegweisende Diplomarbeiten an Schweizer Ausbildungsstätten
Führen einer Praktikumsliste
Führen einer Stellenbörse

Vergünstigungen
Kostenvorteile bei BSLA-Publikationen und Publikationen mit BSLA-Beteiligung
Kostenvorteile bei Veranstaltungen und Seminaren mit BSLA-Beteiligung


Mitgliederkategorien

Einzelmitglied
Der BSLA kennt zwei verschiedene Aufnahmeverfahren für die Einzelmitgliedschaft:

Aufnahmeverfahren für Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen mit anerkanntem Diplom und 3 Jahren Berufspraxis.

Anforderungen:
a) Benennen von zwei ordentlichen Mitgliedern des BSLA als Referenzen.
b) Berufsausübung - freischaffend, angestellt oder beamtet - in den Aufgabengebieten der Landschaftsarchitektur. Die Berufsausübung erfolgt in Beratung, Planung und Projektierung sowie in Journalismus, Lehre und Forschung.
c) Nachweis der dreijährigen Berufsausübung gemäss Punkt b).
d) Entrichten einer Aufnahmegebühr.

Aufnahmeverfahren für Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen mit Diplom, aber weniger als 3 Jahren Berufspraxis sowie für Absolventen und Absolventinnen anderer Ausbildungsgänge sowie Autodidakten und Autoditaktinnen.

Anforderungen:
a) Benennen von zwei ordentlichen Mitgliedern des BSLA als Referenzen.
b) Berufsausübung - freischaffend, angestellt oder beamtet - in den Aufgabengebieten der Landschaftsarchitektur. Die Berufsausübung erfolgt in Beratung, Planung und Projektierung sowie in Journalismus, Lehre und Forschung.
c) Vorlegen von drei selbständig erstellten Arbeiten aus der Berufspraxis des Kandidaten oder der Kandidatin vor einer Aufnahmekommission,
d) Entrichten einer Aufnahmegebühr.


Jungmitglied
Jungmitglieder können werden:
a) Absolventen und Absolventinnen eines Studiums der Landschaftsarchitektur mit weniger als drei Jahren Berufspraxis.
b) Studierende in einem anerkannten BA oder MA Studiengang für Landschaftsarchitektur


Gastmitglied
Gastmitglieder können werden:
a) Personen, die nicht Landschaftsarchitekten oder Landschaftsarchitektinnen sind, jedoch in den Aufgabenbereichen der Landschaftsarchitektur tätig oder in ihrem Wirken eng mit diesem Beruf verbunden sind.
b) In Ausführungsbetrieben tätige Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen, welche die Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft gemäss der spezieller Ordnung nicht erfüllen.
c) Fachleute und Institutionen aus anderen Fachgebieten


Rechte
Einzelmitglieder sind an der Generalversammlung stimm- und wahlberechtigt und haben das Recht, die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin BSLA" bzw. "Landschaftsarchitekt BSLA" zu verwenden.
Jung- und Gastmitglieder haben das Recht, Anträge an die Generalversammlung zu stellen. Sie profitieren von einem reduzierten Mitgliederbeitrag und können sämtliche Dienstleistungen des Verbandes in Anspruch nehmen, ausser:

Keine Aufnahme ins Büroverzeichnis
Keine Aufnahme in die Expertenliste und die Juryliste

» Leitbild (pdf)

» Statuten (pdf)

» Der BSLA stellt sich vor (pdf)

» Aufnahmegesuch (pdf)

» Beitragsformular (xls)