Landschaftsgestaltung
| • | Massnahmen zur Eingliederung von Verkehrsbauten, Siedlungen, Freizeit- und Industrieanlagen in die Landschaft und den Naturhaushalt |
| • | Ingenieurbiologische Bauten und Schutzmassnahmen |
| • | Bauliche und pflegerische Aufwertung von Natur- und Landschaftselementen wie Gewässer, Magerstandorte, Hecken und Waldränder, usw. |
| • | Gestaltung von Kies- und Lehmgruben, Steinbrüchen und Deponien |
| • | Schutz- und Pflegemassnahmen in Naturschutzgebieten sowie Pflegekonzepte und -massnahmen im Bereich Natur- und Landschaftspflege |
Tätigkeitsgebiet
Die Landschaftsgestaltung umfasst die Projektierung von einzelnen Objekten in der Landschaft sowie die Planung von Begleitmassnahmen zu allen technischen Eingriffen in der Landschaft. Sie berücksichtigt insbesondere die landschaftsökologischen Zusammenhänge und das Landschaftsbild.
