Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten bieten sich verschiedene Möglichkeiten, ihren Beruf auszuüben

Freischaffend mit eigenem Planungsbüro
Mitarbeiter/in in einem Landschaftsarchitekturbüro
Mitarbeiter/in in der öffentlichen Ämtern, Körperschaften oder Organisationen
Lehrtätigkeit an Hoch- und Fachhochschulen oder Berufsschulen

Im Rahmen der Projektierung eines Bauwerks oder einer Anlage erstreckt sich die Tätigkeit von der ersten Entwurfsskizze über die Projekt-, Ausführungsplanung und die Submission bis zur Begleitung der Ausführung und des Unterhalts eines Werkes.
Auf dem Gebiet der Planung reicht die Tätigkeit von Studien und Konzepten über die Inventarisierung bis zum Erarbeiten eines Richt- oder Nutzungsplanes.
Ausübung
Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten arbeiten sehr oft in interdisziplinären Teams. Durch den Kontakt mit unterschiedlichen Disziplinen verlangt die Tätigkeit der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten eine vertiefte Auseinandersetzung mit gestalterischen, naturwissenschaftlichen, technischen, rechtlichen und politischen Fragestellungen.