Für das Studium an einer Schweizer Fachhochschule müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein
| • | Eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität oder gymnasiale Maturität (Aufnahmeprüfung in Ausnahmefällen) |
| • | HSR: Abschluss einer Berufslehre als Landschaftsgärtner/in oder Landschaftsbauzeichner/in EIL / zusätzlich Tiefbau-, und Raumplanungszeichner sowie "horticulture complet" |
| • | HSR: Topfpflanzen-, Schnittblumen-, Stauden- und Kleingehölzgärtner/innen, Baumschulisten/innen und Förster/innen müssen vor Studienbeginn ein halbjähriges Praktikum absolvieren. |
| • | EIL: einjähriges Praktikum auch für obenstehende Berufe |
| • | Allen anderen Berufsleuten sowie Inhabern/innen einer gymnasialen Maturität wird die zweijährige Kurzlehre mit Lehrabschluss als Landschaftsgärtner/in empfohlen. Auf jeden Fall haben sie ein mindestens einjähriges Praktikum zu absolvieren. |
Die Ausbildung an einer Schweizerischen Fachhochschule dauert 3 Jahre plus 10 Wochen Diplomarbeit, in Lullier EIL im Rahmen eines Diplompraktikums von einen Semester.
Ausbildung
Die Ausbildung zur Landschaftsarchitektin bzw. zum Landschaftsarchitekt erfolgt in der Schweiz an einer der beiden Fachhochschulen mit Abteilungen für Landschaftsarchitektur; HSR Hochschule für Technik Rapperswil / EIL Ecole d'ingén-
ieurs HES de Lullier (Genève). Eine universitäre Ausbildung ist zur Zeit nur im Ausland möglich.
